[9] Ergebnisse „Lessons learned“
Empfehlungen
DIE barrierefreie Internetseite, DAS barrierefreie Tool oder auch DIE barrierefreie Veranstaltung für alle MmB gibt es nicht und kann es auch nicht geben. Dazu sind die Anforderungen zu vielfältig, manche auch widersprüchlich.
Gute Usability bildet die Grundlage
Sinnvoll ist es daher, für eine gute Usability zu sorgen, die allen Nutzenden zugute kommt. Sie beinhaltet dann eine grundlegende technisch-gestalterische Barrierefreiheit, die sich durch eine entsprechende
• Auswahl aktueller digitaler Tools,
• eine angemessene optische Gestaltung
• sowie redaktionelle Regeln für die Erstellung von Texten und Beschreibungen sicherstellen lässt.
Wird Barrierefreiheit von Anfang an entsprechend berücksichtigt, entstehen auch kaum zusätzliche Aufwände.
Prüfung auf Barrierefreiheit durch Menschen mit Behinderungen
Barrierefreiheit sieht man nicht – ihr Fehlen leider auch nicht. Menschen ohne Einschränkungen können in Regel nicht beurteilen, ob eine Internetseite oder ein Tool für einen bestimmten Menschen mit Behinderung nutzbar ist. Zwar gibt es einschlägige Regeln, in Deutschland insbesondere in der BITV, und diese lassen sich mit IT-technischen Hilfsmitteln auch prüfen. Aber schon die Beurteilung der Prüfergebnisse lässt Spielräume. Zudem decken die Regeln längst nicht alle Behinderungen und Beeinträchtigungen ab und erst recht werden sie nicht allen Szenarien und Konfigurationen bei den Nutzern gerecht, schon weil sie aktuellen technischen Entwicklungen meist hinterherhinken.
Daher ist es sinnvoll, über die obligatorischen technischen Tests hinaus, digitale Barrierefreiheit wirklich durch Menschen mit Behinderungen prüfen zu lassen. So können sich auch wertvolle Hinweise für die Ansprache der Zielgruppe und spezifische Verbesserungen ergeben.
Menschen mit Behinderungen werden oft durch die üblichen Medien nicht erreicht oder sie fühlen sich nicht angesprochen. Dies trifft Menschen mit speziellen Kommunikationsanforderungen besonders, zum Beispiel taube Gebärdensprachnutzende. Angesprochen dort, wo sie sich im Internet und auf Kommunikationsplattformen bewegen, sind viele von ihnen interessiert und motiviert, sich zu beteiligen. Gezielte Ansprache lohnt sich also.
Für Partizipation ist kommunikative Barrierefreiheit entscheidend
Voraussetzung für Teilhabe und Partizipation ist die Kommunikation unter allen Beteiligten und in alle Richtungen. Kommunikative Barrierefreiheit geht über gestalterisch-technische deutlich hinaus. Sie erfordert eine passende Gestaltung und entsprechende Vorkehrungen, je nach Zielgruppen. Insbesondere sind Präferenzen für synchrone oder asynchrone, mündliche oder schriftliche Kommunikation sowie für Gebärdensprache zu berücksichtigen.
Entsprechend sind nicht nur die Informationen aufzubereiten, sondern auch Eingabe- oder Beteiligungsmöglichkeiten zu gestalten. Über die im Projekt Partii erprobten Modi hinaus, kann zusätzlich die Verwendung von Untertiteln sowie einfacher bzw. leichter Sprache sinnvoll sein.
Grundlegend ist die Analyse der Anforderungen
Partizipationsverfahren auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten, ist das Thema des Projekts Partii. Eine Möglichkeit, wie sich dies gestalterisch-technisch und kommunikativ umsetzen lässt, wurde im Rahmen des Projekts realisiert. Die wichtigste Lektion dabei: Entscheidend ist die Erhebung und Analyse der Anforderungen, sowohl der verschiedenen Zielgruppen, als auch aller anderen Beteiligten und ihrer Ziele. Auf dieser Basis ist es dann relativ einfach, ein angemessenes Verfahren zu gestalten, dafür passende Tools auszuwählen sowie eine Kommunikationsstrategie zu entwickeln und umzusetzen.
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